Filmrechte
Der richtige Film braucht mehr als eine Leinwand. Er braucht klare Rechte.
Eine öffentliche Vorführung ist keine private Filmnutzung – auch dann nicht, wenn kein Eintritt verlangt wird.
Wir schaffen Klarheit vor dem Filmabend.
Auf Wunsch unterstützen wir bei Filmverfügbarkeit, Vorführformat und der Anfrage der öffentlichen Aufführungslizenz. Die endgültige Freigabe und Filmmiete richten sich nach Rechteinhaber und Verleih.
01
Filmwunsch prüfen
Ist der Film verfügbar und für den geplanten Termin grundsätzlich lizenzierbar?
02
Rechte anfragen
Verleih, Vorführrecht, Format, Mindestgarantie und mögliche Umsatzbeteiligung werden geklärt.
03
Schriftlich bestätigen
Erst nach bestätigten Rechten und technischem Format wird die Filmwahl verbindlich.
Streaming-Abo, Kauf-DVD oder private Datei reichen nicht aus.
Öffentliche Filmvorführungen benötigen eine ausdrückliche Lizenz. Cinemobil zeigt nur Filme, deren Vorführrechte und Herkunft geklärt sind.
Filmmiete ist nicht immer ein Fixbetrag.
Je nach Verleih können eine Mindestgarantie, eine Beteiligung an den Karteneinnahmen oder beide Abrechnungsbestandteile vereinbart werden. Hinzukommen können Fracht, Datenträger, Download- oder KDM-Kosten. Diese Fremdkosten werden erst nach Bestätigung durch den jeweiligen Verleih verbindlich.
Klare Rechte. Klare Abrechnung.
Filmrechte, Filmmiete und Bereitstellungskosten sind nicht automatisch im Vorführungspreis enthalten. Im Angebot wird festgehalten, wer die Rechte bestellt und welche Kosten weiterverrechnet werden.